Bundesfachkongress Interkultur 2014
HEIMATEN BEWEGEN
Mannheim 06.-08.10.2014

Veranstalter

Initiativkreis Bundesweiter Ratschlag Kulturelle Vielfalt

Forum der Kulturen Stuttgart e.V.

Stadt Mannheim / Kulturamt

 

c/o Stadt Mannheim / Kulturamt
E 4, 6
69159 Mannheim
Fon: +49 621 293-3800
info@bundesfachkongress-interkultur-2014.de

Die Stadt Mannheim ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, Rathaus E 5, 68159 Mannheim.

 

Online-Redaktion: Ines Lapucha, Nicole Libnau

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 143845211

Hinweis zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

Die Stadt Mannheim ist nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 des Körperschaftsteuergesetzes) gewerblich oder beruflich tätig. Darüber hinaus wird die Umsatzsteueridentifikationsnummer für innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 a des Umsatzsteuergesetzes) benötigt.

Allgemeine inhaltliche Verantwortung    

Gender-Hinweis

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in dieser Publikation zumeist auf die geschlechterneutrale Differenzierung, z. B. Benutzer_innen, verzichtet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und der Schutz vor Diskriminierung ist ein allgemeines Menschenrecht. Jeder Mensch hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass staatliches Handeln nach Recht und Gesetz, also unparteiisch geschieht.

Der Internetauftritt der Stadt Mannheim fühlt sich diesem Grundsatz, den Zielen der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung und deren gesetzlicher Umsetzung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet.

Insofern ist die Stadt Mannheim bestrebt, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

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Film und Fotorechte

Die Veranstalter des 5. Bundesfachkongress Interkultur sind berechtigt, Fotografien, Film- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung und den Teilnehmern anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen unentgeltlich zu verwenden, ohne dass es der Zustimmung der Teilnehmer bedarf.

 

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